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Mit krautigen Pflanzenarten sind alle Pflanzen gemeint, die nicht verholzen und die keine Gräser sind. Bei den insgesamt 15 Arten können die Gräser mitgezählt werden, bei den 10 krautigen Arten nicht. Mögliche Zählmethode: Man geht durch unterschiedliche Bereiche innerhalb der Fläche und entlang der 4 Flächenränder und schaut, ob man in Summe die geforderte Artenzahl findet.
Pflanzen stehen meist in Austausch mit Tieren. Sie bieten z. B. Nektar und Pollen und im Austausch werden sie von Insekten bestäubt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, je diverser die Pflanzengarnitur ist, desto diverser kann die dort lebende Tierwelt sein.
Mögliche Zählmethode: Man geht durch unterschiedliche Bereiche innerhalb der Fläche sowie entlang der 4 Flächenränder und schaut, ob man in Summe die geforderte Artenzahl findet.
Einjährige Pflanzenarten entwickeln sich von Keimung bis zur Aussamung innerhalb eines Jahres und sterben danach ab. Zählmethode: Man geht durch unterschiedliche Bereiche innerhalb der Fläche und entlang der 4 Flächenränder und schaut, ob man in Summe die geforderte Artenzahl findet.
Krautige Pflanzen (=Kräuter) sind ein-, zwei- und sehr selten auch mehrjährige Pflanzen, die nicht verholzen.
Mögliche Zählmethode: Man geht durch unterschiedliche Bereiche innerhalb der Fläche sowie entlang der 4 Flächenränder und schaut, ob man die 20 verschiedenen Arten findet. Am besten ist es, wenn die Kräuter über die gesamte Fläche verteilt vorkommen.
Einjährige Pflanzen haben ihre gesamte Entwicklung von Keimung bis Samenbildung innerhalb einer Vegetationsperiode. Zweijährige benötigen zwei Vegetationsperioden (= Jahre).
Mögliche Zählmethode: Man geht durch unterschiedliche Bereiche innerhalb der Fläche sowie entlang der 4 Flächenränder und schaut, ob man in Summe die 10 verschiedenen Arten findet.
Ackerbeikräuter sind Pflanzenarten, die als Begleitarten der Einsaat (z.B. Getreide) vorkommen. Durch Saatgutbehandlung, -bereinigung oder Herbizide sind Ackerbeikräuter selten geworden.
Mögliche Beobachtungsmethode: Um die 25 % zu kontrollieren, stellt man sich am besten alle Ackerbeikräuter auf der Fläche zusammen vor. Diese müssen gesamt ein Viertel der Fläche bedecken.
Ackerbeikrautarten sind Pflanzenarten, die als Begleitarten der Einsaat (z.B. Getreide) vorkommen. Durch Saatgutbehandlung, -bereinigung oder Herbizide sind die Ackerbegleitarten selten geworden.
Mögliche Zählmethode: Um eine geforderte Anzahl unter den aufgezählten Ackerbeikrautarten zu finden, geht man einmal durch den Acker und bleibt alle 10 Meter stehen und schaut, ob man die geforderte Artenzahl findet - ausgenommen davon sind natürlich die kultivierten Arten.
Am Betrieb sind alle anderen ÖPUL-Maßnahmen mit der Maßnahme EBW kombinierbar. Auf der Einzelfläche ist die Maßnahme EBW nicht mit anderen ÖPUL-Maßnahmen kombinierbar, ausgenommen mit der Maßnahme „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ sowie mit der Abgeltung für die punktförmigen Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“.
Allerdings können EBW-Flächen unter bestimmten Umständen als Biodiversitätsflächen in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ angerechnet werden. Mehr dazu finden Sie hier im Info-Blatt (pdf-Download).
Die Maßnahme "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" ist eine ÖPUL-Maßnahme und muss somit im Mehrfachantrag (MFA) angemeldet werden. Bäuerinnen und Bauern, die einen Betriebsbesuch durch eine/n EBW-Berater/in sowie eine EBW-Projektbestätigung erhalten haben, müssen die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember im Mehrfachantrag beantragen, damit sie ab 1. Jänner offiziell an der EBW teilnehmen können und somit auch die Förderung erhalten. Um einen Schlag für die Maßnahme zu beantragen, muss dieser in der Feldstückliste des Mehrfachantrages mit dem Code EBW gekennzeichnet werden. Das muss bis spätestens 17. April erfolgt sein (Ende der Einreichfrist des MFA).
Die AMA hat ein Maßnahmeninformationsblatt zur EBW veröffentlicht: Download hier.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EBW finden Sie hier.
Die Prämien orientieren sich an den derzeit aktuellen Prämien der ÖPUL Naturschutzmaßnahme und der jeweiligen Bewirtschaftungserfordernissen der Fläche (zum Beispiel dass die Fläche schwer bewirtschaftbar ist). Zusätzlich wird ein Flächenbeobachtungs-Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag entschädigt für den Aufwand, den die Bauern und Bäuerinnen für das Beobachten und Aufschreiben der Indikatoren und der Bewirtschaftung haben. Der Flächenbeobachtungs-Zuschlag orientiert sich am Erhaltungszustand des jeweiligen Lebensraumes. Je besser der Erhaltungszustand des Lebensraums ist, umso höher ist auch die Prämie. Wenn der Landwirt oder die Landwirtin den Erhaltungszustand des Lebensraumes innerhalb der Förderperiode verbessert, wird auch die Prämie entsprechend angepasst. Lebensräume in Natura 2000 Gebieten erhalten ebenfalls einen Zuschlag (100 €/ha/Jahr). Alle Prämiensätze finden sich in der ÖPUL Sonderrichtlinie 2023.