Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Maßnahme EBW. Die Liste wird laufend erweitert. Fragen, die Sie nicht in der Liste finden, können Sie uns gerne über das Kontaktformular stellen.
Indikatoren beschreiben den Zustand des Lebensraums, der erhalten oder entwickelt werden soll. Indikatoren stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Fläche. Ein Indikator ist zum Beispiel das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten, die empfindlich auf einen hohen Nährstoffgehalt im Boden reagieren. Mehr dazu können Sie hier lesen.
Wenn das Vorhandensein bestimmter Pflanzenarten nicht durch den Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin beeinflusst werden kann, dann werden diese Pflanzenarten nicht bei den Indikatoren angeführt. Es kann sein, dass solche Pflanzenarten bei den Zusatzindikatoren zum Zweck der Bewusstseinsbildung angeführt werden, die Zusatzindikatoren sind aber nicht sanktionsrelevant.
Bei flächenspezifischen Fragen zu Zielen und Indikatoren ist der Ökologe oder die Ökologin zuständig, der oder die bei Ihnen am Hof war und die Flächenbegutachtung durchgeführt hat. Für allgemeine Fragen oder Probleme mit der fördertechnischen Abwicklung ist die EBW-Koordinationsstelle die richtige Anlaufstelle.
Die Entwicklung und den Stand der Indikatoren und etwaiger Zusatzindikatoren müssen Sie beobachten und dokumentieren. Das gibt Aufschluss darüber, ob Ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und Sie die Ziele auf den Flächen erreichen. Zudem sollen Sie auch die Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Sie auf einer EBW-Fläche durchführen, dokumentieren (Zum Beispiel das Datum der Heumahd, Auf- und Abtrieb des Weideviehs, Düngemaßnahmen, usw.).
Für die Dokumentation können Sie
Nach Aufnahme in die Maßnahme EBW und erfolgtem Beratungsgespräch erhalten Sie Zugang zu den jeweiligen Unterlagen.
Bis spätestens 15.9. eines Jahres muss mindestens eine Beobachtung pro Indikator und Fläche dokumentiert werden. Bei der App (oder Desktopversion) erfolgt die Übermittlung automatisch. Die handschriftlichen Aufzeichnungen im Fahrtenbuch bzw. die Aufzeichnungen in der Excel-Liste müssen bis spätestens 15.9. per Mail an info@ebw-oepul.at eingelangt sein.
Mit der EBW-App lässt sich die erforderliche Dokumentation der Indikatoren und der Bewirtschaftung einfach erledigen.
Pro Eintrag kann nur ein Foto hochgeladen werden. Falls Sie jedoch mehrere Fotos in einem Eintrag hochladen wollen, können Sie eine Collage erstellen und diese dann hochladen.
Es liegt in der Verantwortung des Landwirts oder der Landwirtin, den Überblick über die eigenen Flächenziele und die Indikatoren zu bewahren. Die Mitarbeiter/innen der EBW-Koordinationsstelle werden gegen Ende der Vegetationsperiode intern überprüfen, ob zu allen EBW-Flächen eine Dokumentation vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, werden die betroffenen Betriebe verständigt.
Nein, es ist für die EBW nicht verpflichtend.
Ein Weidetagebuch dient aber unter anderem dazu, dass Veränderungen auf der Fläche über die Zeit besser nachvollziehbar sind.
Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, auf die die antragstellende Person keinen Einfluss hat, und die ihm/ihr zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahmen noch nicht bekannt waren. Elementarereignisse wie z. B. Hagel, Frost, Hochwasser, Abschwemmung, Muren und Dürre können einen Fall höherer Gewalt beziehungsweise einen Fall eines außergewöhnlichen Umstands darstellen.
Bei geschädigten EBW-Flächen ist jedenfalls eine Meldung an die EBW-Koordinationsstelle unter info@ebw-oepul.at notwendig, wenn die Indikatoren durch die Schädigung nicht mehr länger eingehalten werden können. Die Indikatoren stehen auf der Projektbestätigung oder im EBW-Fahrtenbuch. Wenn die Indikatoren dann von der EBW-Koordinationsstelle entsprechend geändert werden, ist keine Meldung an die AMA erforderlich. Können jedoch die Indikatoren weiterhin nicht eingehalten oder die Flächen nicht mehr rekultiviert werden, ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA notwendig.
Eine Meldung an die AMA muss binnen drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, gemeldet werden. Die Meldung muss sich auf die betroffenen Förderbereiche (z.B. ÖPUL) beziehen und als Online-Eingabe im Internetserviceportal eAMA unter dem Reiter „Eingaben“ im Menüpunkt „Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular für „Ansuchen auf Anerkennung von höherer Gewalt oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ übermittelt werden. Der Meldung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen oder ehestmöglich nachzureichen.
Mehr Info unter www.ama.at unter „Formulare und Merkblätter“ im "Merkblatt Mehrfachantrag 2023"
Am Betrieb sind alle anderen ÖPUL-Maßnahmen mit der Maßnahme EBW kombinierbar. Auf der Einzelfläche ist die Maßnahme EBW nicht mit anderen ÖPUL-Maßnahmen kombinierbar, ausgenommen mit der Maßnahme „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ sowie mit der Abgeltung für die punktförmigen Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“.
Allerdings können EBW-Flächen unter bestimmten Umständen als Biodiversitätsflächen in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ angerechnet werden. Mehr dazu finden Sie hier im Info-Blatt (pdf-Download).
Die Prämien orientieren sich an den derzeit aktuellen Prämien der ÖPUL Naturschutzmaßnahme und der jeweiligen Bewirtschaftungserfordernissen der Fläche (zum Beispiel dass die Fläche schwer bewirtschaftbar ist). Zusätzlich wird ein Flächenbeobachtungs-Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag entschädigt für den Aufwand, den die Bauern und Bäuerinnen für das Beobachten und Aufschreiben der Indikatoren und der Bewirtschaftung haben. Der Flächenbeobachtungs-Zuschlag orientiert sich am Erhaltungszustand des jeweiligen Lebensraumes. Je besser der Erhaltungszustand des Lebensraums ist, umso höher ist auch die Prämie. Wenn der Landwirt oder die Landwirtin den Erhaltungszustand des Lebensraumes innerhalb der Förderperiode verbessert, wird auch die Prämie entsprechend angepasst. Lebensräume in Natura 2000 Gebieten erhalten ebenfalls einen Zuschlag (100 €/ha/Jahr). Alle Prämiensätze finden sich in der ÖPUL Sonderrichtlinie 2023.