Die maximale Teilnehmer*innen-Anzahl für die Maßnahme EBW wurde mittlerweile erreicht. Somit ist ein Neueinstieg in die Maßnahme nicht mehr möglich.
Ab 2024 finden österreichweit regionale Vernetzungstreffen statt. In diesen Treffen mit ca. 20 Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen EBW Bäuerinnen und Bauern, der verantwortlichen Organisationsstelle sowie anderen Fachleuten offene Fragen zu diskutieren. Folgende Vernetzungstreffen werden angeboten:
Hier gehts zur Anmeldung zu die Vernetzungstreffen 2024.
Wenn Ihnen ein spannendes fachliches Thema einfällt oder Sie den Wunsch haben, sich in einem Themenbereich mehr zu vertiefen, teilen Sie uns das mit.
Änderungsmeldungen, die einen Betriebsbesuch benötigen (das betrifft vor allem die Meldung neuer Flächen), müssen bis 31. 3. 2025 bei der EBW-Koordinationsstelle eintreffen, damit sie im Jahr 2025 bearbeitet werden können und die entsprechenden Änderungen im MFA 2025 berücksichtigt werden können.
Dem EBW-Projekt stehen leider nur begrenzte Beratungskapazitäten zur Verfügung. Da wir alle Betriebe gleich und fair behandeln möchten, gilt deshalb ab 01.01.2025 folgendes:
1.) EBW-Flächenerweiterungen sind bis zum Ende der Programmperiode möglich.
2.) Alle Betriebe, die bis zum 31.03.2025 einen Antrag auf Flächenerweiterung stellen, können bis zu drei neue EBW-Flächen kostenfrei aufnehmen. Für die Beratung jeder weiteren Fläche fallen Kosten von 115 €/Fläche (netto) an.
3.) Flächen in Anträgen, die nach dem 31.03.2025 einlangen, werden erst 2026 besucht. Dann kostet die Beratung der neuen EBW-Flächen grundsätzlich 115 €/Fläche (netto), dazu kommt eine Anreisepauschale.
Die Maßnahme "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" ist eine ÖPUL-Maßnahme und muss somit im Mehrfachantrag (MFA) angemeldet werden. Bäuerinnen und Bauern, die einen Betriebsbesuch durch eine/n EBW-Berater/in sowie eine EBW-Projektbestätigung erhalten haben, müssen die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember im Mehrfachantrag beantragen, damit sie ab 1. Jänner offiziell an der EBW teilnehmen können und somit auch die Förderung erhalten. Um einen Schlag für die Maßnahme zu beantragen, muss dieser in der Feldstückliste des Mehrfachantrages mit dem Code EBW gekennzeichnet werden. Das muss bis spätestens 17. April erfolgt sein (Ende der Einreichfrist des MFA).
Die AMA hat ein Maßnahmeninformationsblatt zur EBW veröffentlicht: Download hier.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EBW finden Sie hier.
Wenn Sie bald einen Betriebsbesuch mit Ihrem EBW-Berater oder Ihrer EBW-Beraterin haben, können folgende Tipps hilfreich sein:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie von uns ehest möglich verständigt. Wenn die Bewerbung zu einer Aufnahme in die Maßnahme EBW geführt hat (vorbehaltlich der Ergebnisse des Beratungsgesprächs vor Ort), wird mit Ihnen ein Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch auf Ihrem Betrieb vereinbart.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Maßnahme EBW. Die Liste wird laufend erweitert. Fragen, die Sie nicht in der Liste finden, können Sie uns gerne über das Kontaktformular stellen.
Die maximale Teilnehmer*innen-Anzahl für die Maßnahme EBW wurde mittlerweile erreicht. Somit ist ein Neueinstieg in die Maßnahme nicht mehr möglich.