Änderungsmeldungen, die einen Betriebsbesuch benötigen (das betrifft vor allem die Meldung neuer Flächen), müssen bis 31. 3. 2025 bei der EBW-Koordinationsstelle eintreffen, damit sie im Jahr 2025 bearbeitet werden können und die entsprechenden Änderungen im MFA 2025 berücksichtigt werden können.
Dem EBW-Projekt stehen leider nur begrenzte Beratungskapazitäten zur Verfügung. Da wir alle Betriebe gleich und fair behandeln möchten, gilt deshalb ab 01.01.2025 folgendes:
1.) EBW-Flächenerweiterungen sind bis zum Ende der Programmperiode möglich.
2.) Alle Betriebe, die bis zum 31.03.2025 einen Antrag auf Flächenerweiterung stellen, können bis zu drei neue EBW-Flächen kostenfrei aufnehmen. Für die Beratung jeder weiteren Fläche fallen Kosten von 115 €/Fläche (netto) an.
3.) Flächen in Anträgen, die nach dem 31.03.2025 einlangen, werden erst 2026 besucht. Dann kostet die Beratung der neuen EBW-Flächen grundsätzlich 115 €/Fläche (netto), dazu kommt eine Anreisepauschale.