Bereiche mit Altgras haben einen Mindestabstand zu Gehölzstrukturen, Schilfbeständen und Wegen gemäß Tabelle "Minimumabstand Zentrum Schutzzone" zu umgebenden Strukturen.
Mit "Strukturen" sind Hecken, Wirtschaftsgebäude/Stadel, Straßen, Waldränder etc. gemeint. Hier lauern Gefahren für die jungen Braunkehlchen.
|