Jolanda Tomaschek

EBGT16: Altgrasstreifen haben Mindestabstand zu Strukturen

Bereiche mit Altgras haben einen Mindestabstand zu Gehölzstrukturen, Schilfbeständen und Wegen gemäß Tabelle "Minimumabstand Zentrum Schutzzone" zu umgebenden Strukturen.

Mit "Strukturen" sind Hecken, Wirtschaftsgebäude/Stadel, Straßen, Waldränder etc. gemeint. Hier lauern Gefahren für die jungen Braunkehlchen.

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