Erika Depisch

EBGH02: Keine Gehölze älter als 2 Jahre

Es kommen keine Gehölze (Ausnahme Zwergsträucher, Streuobst, Wiederausschläge und Landschaftselemente), die älter als 2 Jahre sind, auf der Fläche vor.

Die regelmäßige (mindestens jedes zweite Jahr) Mahd verhindert das Aufkommen von Gehölzen, sowie ein Verbrachen des Lebensraums mit einhergehendem Artenschwund. Nicht gemeint sind punktförmige Landschaftselemente, Streuobstbäume, Wiederausschläge und Zwergsträucher.

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Wiesenpanorama