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FAQ

Was und wie muss ich als Teilnehmende/r an der EBW beobachten und dokumentieren?

Die Entwicklung und den Stand der Indikatoren und etwaiger Zusatzindikatoren müssen Sie beobachten und dokumentieren. Das gibt Aufschluss darüber, ob Ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und Sie die Ziele auf den Flächen erreichen. Zudem sollen Sie auch die Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Sie auf einer EBW-Fläche durchführen, dokumentieren (Zum Beispiel das Datum der Heumahd, Auf- und Abtrieb des Weideviehs, Düngemaßnahmen, usw.).

Für die Dokumentation können Sie

  • die EBW-App (oder Desktop-Version) nutzen
  • oder das EBW-Fahrtenbuch
  • oder bei mehr als 30 EBW-Flächen eine Excel-Tabelle.

Nach Aufnahme in die Maßnahme EBW und erfolgtem Beratungsgespräch erhalten Sie Zugang zu den jeweiligen Unterlagen.

Bis spätestens 15.9. eines Jahres muss mindestens eine Beobachtung pro Indikator und Fläche dokumentiert werden. Bei der App (oder Desktopversion) erfolgt die Übermittlung automatisch. Die handschriftlichen Aufzeichnungen im Fahrtenbuch bzw. die Aufzeichnungen in der Excel-Liste müssen bis spätestens 15.9. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingelangt sein.

Read 786 times| Last modified on Dienstag, 13 Juni 2023 11:02

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